Historie

Historie

Im April 2015 fand der Erfahrungsaustausch der Betreuungsvereine der LAG FW in Hannover statt. Aus dieser Veranstaltung heraus bildete sich eine Gruppe von verschiedenen Betreuungsvereinen aus Niedersachsen, um mit einer Kampagne auf die dringende Notwendigkeit der Erhöhung der Betreuungsvergütungen hinzuweisen. In sehr kurzer Zeit konnte mit Hilfe einer Werbeagentur sowohl ein neutrales Logo der Betreuungsvereine in Niedersachsen als auch eine Imagekampagne der Betreuungsvereine erstellt werden. Etwa drei Viertel aller anerkannten Betreuungsvereine beteiligten sich schließlich mit bis 500,00 € finanziell an dieser Kampagne.

Die entwickelten Printmedien wie Plakate, Postkarten, Aufkleber und Flyer konnten so allen Betreuungsvereinen in Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden. Damit ergab sich die Möglichkeit, einer breiten Öffentlichkeit sowie der Politik die Not der Vereine deutlich zu machen. Neben der am 31. Mai 2016 in Hannover durchgeführten Podiumsdiskussion haben viele Vereine auch durch direkte Gespräche mit den Landes- und Bundespolitikern ihrer Region für sich und für die Notwendigkeit zur Anpassung der Vergütung geworben.

April 2015

Die niedersächsische Kampagne zur Rettung der Betreuungsvereine wird ins Leben gerufen

November 2015

Start der Kampagne mit Öffentlichkeitsarbeit, Politikergesprächen, Unterschriftensammlungen in ganz Niedersachsen

Anfang 2016

Die ersten Betreuungsvereine schließen aus finanziellen Gründen.

Mai 2016

Große Podiumsdiskussion in Hannover mit 200 Teilnehmer/innen

Juli 2016

Das Bundesjustizministerium startet eine Untersuchung zur Situation der Betreuungsvereine

August 2016

Fraktionsübergreifender Antrag aller Parteien im niedersächsischen Landtag. Die Landesregierung begrüßt dies und erklärt, sie wird sich evtl per Bundesratsinitiative für die Erhöhung der Vergütung einsetzen

November 2016

Abschluss der Untersuchung zur Situation der Betreuungsvereine

November 2016

Beratungen im Landeshaushalt und Bundeshaushalt zum Haushalt 2017

Anfang 2017

Weitere Vereine schließen aus finanziellen Gründen.

18. Mai 2017

Der Bundestag stimmt in seiner 234. Sitzung mit den Stimmen aller Fraktionen in getrennter Abstimmung zum "Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung" (Bundestagsdrucksache 18/12427) der Anpassung der Vergütung beruflich geführter Betreuung um 15 % ab dem 01. Oktober 2017 zu. 

Fraktionsübergreifend war man sich einig, dass diese Anpassung nach dann mehr als 12 Jahren überfällig ist.

Wegen der Auswirkungen auf die Länderhaushalte ist die Anpassung der Vergütung im Bundesrat zustimmungspflichtig.

16. Juni 2017

Unterrichtung des Bundesrat zum Gesetzesbeschluß des Bundestages in dieser Sache (Bundesratsdrucksache 460/17). 

Für die 959. Sitzung des Bundesrats am 07. Juli 2017 steht der Gesetzesbeschluss des Bundestages unter Punkt 14 auf der vorläufigen Tagesordnung.

22. Juni 2017

Der federführende Rechtsausschuss des Bundesrat empfiehlt einstimmig, das Gesetz von der Tagesordnung der Plenarsitzung am 7. Juli 2017 abzusetzen (Drucksache 460/1/17). Zur Begründung heißt es dort:

"Zwar verdient das Ziel einer angemessenen Vergütung der Berufsbetreuer, -vormünder und Verfahrenspfleger Unterstützung. Jedoch erfordert die Entscheidung über die Anpassung der Betreuervergütung zunächst eine differenzierte Betrachtung der Gesamtproblematik auf der Grundlage der noch ausstehenden Forschungsergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Qualität in der rechtlichen Betreuung. Die Diskussion um eine angemessene Vergütung der Betreuer kann nicht ohne Bewertung der Qualität der rechtlichen Betreuung geführt werden."

07. Juli 2017 

Das Gesetz ist wie vom Rechtsausschuss empfohlen nicht Teil der Tagesordnung der Sitzung am 07. Juli.

Auch für die weiteren Sitzungen des Bundesrat im September und November besteht bzw. bestand nicht die Bereitschaft, den Gesetzentwurf in der Tagesordnung aufzunehmen.22. Juni 2017

09. November 2017

Unter dem TOP 1.12 - Strukturelle Änderungen im Betreuungswesen unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse - veröffentlicht die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister folgenden Beschluss: JUMIKO November 2017 - TOP-I_-12

Die für die Vereine so dringend notwenige Anpassung der Vergütung nach nun 13 Jahren wird nicht einmal erwähnt, obgleich die Ergebnisse der ISG Studie zur Qualität in der rechtlichen Betreuung mittlerweile vorliegen und neben vielen erwartbaren Reformempfehlungen u.a. feststellen, dass sowohl die Vergütung für rechtliche Betreuungen wie auch die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine nicht auskömmlich sind und dass hier dringender Handlungsbedarf gesehen wird.

7. Dezember 2017

Anders dann die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister auf Ihrer Sitzung vom 6. und 7. Dezember 2017. Unter dem TOP 5.21 - Qualität in der rechtlichen Betreuung – Angemessene Vergütung in der rechtlichen Betreuung sichern - wurde folgender Beschluss gefaßt: ASMK Dezember 2017 - TOP 5.21 

Im Vordergrund steht auch hier zunächst der Aspekt der Qualität in der rechtlichen Betreuung. Die Absicht,

 "die Vergütungsstruktur in der rechtlichen Betreuung entsprechend den qualitativen Erfordernissen angemessen anzupassen", 

ist aber deutlich formuliert. Weiter heißt es:

"Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten den Bund die spezifische Funktion und die besonderen Belange der Betreuungsvereine bei den weiteren Überlegungen zur Neuordnung der Vergütungsstruktur zu berücksichtigen und in der laufenden Legislaturperiode zeitnah einen Gesetzesentwurf vorzulegen". 

Die Bereitschaft in Abstimmung mit des Justizressorts der Länder und dem Bund an der Neuordnung der Vergütungsstruktur zusammen arbeiten, wird bekräftigt.

Dezember 2018 in Niedersachsen

Hier hat die Regierung aus SPD und CDU schon in ihrem Koalitionsvertrag 2017 folgendes festgehalten und nun umgesetzt. 

"Wir schätzen die Arbeit der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie der Betreuungsvereine und wollen diese weiter fördern. Die Zuständigkeit für das Betreuungswesen werden wir im Justizministerium zusammenfassen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Vergütung der Betreuerinnen und Betreuer angepasst wird. Die Anforderungen im Bereich des Betreuungswesens steigen stetig, daher wollen wir die Qualifizierungsmaßnahmen ausbauen."

Die Zuständigkeit für die Anerkennung und Förderung der Betreuungsvereine in Niedersachsen ist zum 01. Januar 2019 vom Sozialministerium auf das Justizministerium übergegangen und der Förderetat ist ab Januar 2019 um 1. Mio auf jetzt 2. Mio Euro erhöht worden. Am OLG Oldenburg ist eine neue Landesbetreuungsstelle geschaffen worden, die nunmehr die Aufgaben der bisher am Landessozialamt angesiedelten Landesbetreuungsstelle ausführt.

Aus Sicht der Betreuungsvereine ein guter aber auch nur ein Zwischenschritt zu einer gesicherten Finanzierung der Querschnittsaufgaben in den Betreuungsvereinen.

Information

Verantwortlich für diese Website:

Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen
Kampagne der Betreuungsvereine in Niedersachsen
c/o Institut für transkulturelle Betreuung e.V.
Tel.: 0511 / 590 920 - 0
Fax.: 0511 / 590 920 - 10
E-Mail: info@betreuungsvereine-niedersachsen.de
URL: www.betreuungsvereine-niedersachsen.de
URL: www.itb-ev.de

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