Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Arbeitskreises der Betreuungsvereine Niedersachsen

Arbeitskreis der Betreuungsvereine Niedersachsen

(nachfolgend AK genannt, Stand: 01/2024)
Der Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen befasst sich mit:
a. Der Förderung des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung sowie der Entwicklung und Umsetzung des Betreuungsrechtes in Niedersachsen.
b. Erfahrungsaustausch zwischen leitenden und entsandten Mitarbeitern über alle Geschäftsbereiche der Betreuungsvereine.
c. Durchführung von landesweiten Aktionen und Kampagnen zur Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern und Unterstützung der Betreuungsvereine bei der Einführung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern.
d. Vertretung der Interessen der Betreuungsvereine gegenüber den politischen Gremien und den zuständigen Ministerien des Landes Niedersachsen.
e. Lobbyarbeit und Einwirkung auf die Landes- und Bundesgesetzgebung.
f. Vertretung der Interessen bezüglich der Finanzierung der Betreuungsvereine durch das Land (Förderrichtlinien) Niedersachsen.
g. Mitarbeit in örtlichen Arbeitsgemeinschaften und der überörtlichen Arbeitsgemeinschaft gemäß Ausführungsgesetzen des Landes Niedersachsen zum Betreuungsrecht.
h. Vertretung der Mitgliedervereine in Gremien, Vereinen und Verbänden auf Bundes- und Landesebene, welche mit der Umsetzung des Betreuungsrechts befasst sind.
i. Öffentlichkeitsarbeit für die Vereine (Homepage, Flyer, etc.)

§1 Geltungsbereich

a. Der AK gibt sich zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlung genannt) diese Geschäftsordnung.
b. Alle Versammlungen sind nicht öffentlich. Auf Antrag und Beschluss der Versammlung können Gäste zugelassen werden.

§2 Mitgliedschaft

a. Betreuungsvereine mit Anerkennung in Niedersachsen können dem AK beitreten.
b. Beitrittserklärung erfolgt schriftlich.
c. Es gibt die Möglichkeit einer Gastmitgliedschaft ohne Stimmrecht
d. Eine Mitgliedschaft kann beendet werden durch einen Austritt oder durch einen Ausschluss erfolgen.

§3 Organe/Sprecher

Der AK wählt mit einfacher Mehrheit folgende Sprecher:Innen für 2 Jahre a. Eine Sprecher:In und 2 Stellvertreter:Innen

§4 Einberufung/Arbeitstreffen

Die Einberufungsformalitäten sind im Folgenden geregelt.
a. Der AK trifft sich in regelmäßigen Abständen, mindestens 2-mal im Jahr (Optimal jedes Quartal). Die Termine werden von den Teilnehmern der Versammlung festgelegt.
b. Anlassbezogen können kurzfristige Treffen einberufen werden, welche als Präsenz oder Videokonferenz stattfinden können.
c. Der Sprecher (oder einer der Vertreter) lädt zu den Treffen ein. Eine Tagesordnung kann vorab festgelegt werden oder zu Beginn der Versammlung von den Teilnehmenden festgelegt werden.
d. Eine regelmäßige Teilnahme und Mitwirkung an den Arbeitstreffen wird erwartet.
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn länger als 1 Jahr nicht mitgewirkt wurde.

§5 Beschlussfähigkeit

a. Beschlüsse werden in einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
b. Gravierende Entscheidungen (z.B. Erlöschen der Mitgliedschaft, Änderung der Geschäftsordnung…) werden mit 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder gefasst.

§6 Versammlungsleitung

a. Der Sprecher oder einer seiner Vertreter übernimmt die Versammlungsleitung und eröffnet, leitet und schließt die Versammlungen.
b. Bei Verhinderung des Versammlungsleiters und seiner Vertreter wählen die erschienenen Mitglieder aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter.
c. Der Versammlungsleiter oder dessen Beauftragte prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, die Anwesenheitsliste, die Stimmberechtigung. Der Versammlungsleiter gibt die Tagesordnung bekannt. Über Einsprüche gegen die Tagesordnung oder Änderungsanträge entscheidet die Versammlung ohne Debatte mit einfacher Mehrheit.
d. Die Tagesordnungspunkte kommen in der vorgegebenen Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung. Der Versammlungsleiter kann eine Änderung der Tagungsordnung vorschlagen und muss über diese Änderung abstimmen lassen.
e. Ein Ergebnisprotokoll der letzten Sitzung wird mit Einladung zur nächsten Sitzung versandt.
f. Die Ausarbeitungen und Veröffentlichungen des AK werden archiviert und bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

§7 Fachausschüsse

a. Der AK kann Fachausschüsse bilden.
b. Die Fachausschüsse organisieren und arbeiten eigenständig.
c. Die Arbeitsergebnisse werden dem AK bei den Versammlungen vorgestellt.

§8 Stellungnahmen und Veröffentlichungen

a. Der AK und die jeweilen Fachausschüsse können politische Stellungnahmen erstellen und nach Abstimmung veröffentlichen.
b. Der Text muss vor Veröffentlichung den Mitgliedern vorgelegt werden und nach Abstimmung und Möglichkeit zur Stellungnahme kann eine Veröffentlichung stattfinden.

§9 Teilnahme an Veranstaltungen, politischen Gremien etc.

a. Der Sprecher (Vertreter) des AK und deren Fachausschüsse nehmen an Veranstaltungen, Gesprächen etc. teil und vertreten die Interessen des AK/Fachausschusses. Bei Verhinderung sorgen die Sprecher für eine Vertretung.
b. Die Sprecher berichten über die Termine und deren Inhalt.

§10 Unkosten und Beiträge

Für die entstehenden Kosten (Fachvorträge, Kosten für Homepage etc.) wird jeweils einem Verein monatlich (nach einer Liste der Mitgliedsvereine) eine Rechnung gestellt.

§11 Weiterführung/Weiterentwicklung/ Ziele des AK

Der AK wird sich damit befassen, ob die Gründung eines e.V. mit dem Ziel einer Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine Niedersachsen sinnvoll ist. Der AK nimmt dazu Gespräche mit weiteren beteiligten Akteuren und Institutionen auf.

§12 Öffentlichkeitsarbeit

Die Mitglieder des Arbeitskreises liefern für die Homepage entsprechende Daten und Bilder und werden als Mitglieder des AK mit Wort / Bildmarke auf der Homepage und anderen geeigneten Medien genannt. Mitglieder erteilen mit Eintreten ihrer Mitgliedschaft das Einverständnis für die Veröffentlichung. Änderungen hat das Mitglied zeitnah vorzunehmen. Entsprechend hat sich das Mitglied an möglichen Kosten per Umlage zu beteiligen.

§13 Sitz des Arbeitskreises

Sitz des AK ist aktuell in Hannover beim ItB e. V., Freundallee 25, 30173 Hannover

Der Sitz des AK wird mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder festgelegt.

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Information

Verantwortlich für diese Website:

Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen
Kampagne der Betreuungsvereine in Niedersachsen
c/o Institut für transkulturelle Betreuung e.V.
Tel.: 0511 / 590 920 - 0
Fax.: 0511 / 590 920 - 10
E-Mail: info@betreuungsvereine-niedersachsen.de
URL: www.betreuungsvereine-niedersachsen.de
URL: www.itb-ev.de

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