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Archiv 2019

Mai 2019

Der Bundestag hat am 16. Mai in zweiter und dritter, somit abschließender Lesung nunmehr im zweiten Anlauf nach 2017 das "Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung" (Drucksache 19/8694) verabschiedet.
Die Länder hatten auch hier trotz vorangegangenem Abstimmungsprozess noch Änderungsvorschläge eingebracht (Drucksache 19/9765 (zu Drucksache 19/8694)), die von der Bundesregierung jedoch zurückgewiesen wurden und keinen Eingang ist das nun verabschiedete Gesetz gefunden haben.

Für den 07. Juni 2019

steht das Gesetz nun auf der Tagesordnung des Bundesrats.

Als Betreuungsvereine hoffen wir an dieser Stelle, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt und damit die vorgesehene Erhöhung der Vergütung ab dem 01. Juli 2019 wirksam wird.
Wenngleich wir auch erhebliche Bedenken haben, dass der jetzige Gesetzentwurf weit genug reicht bzw. zukunftsfähig im Sinne einer auf Dauer gesicherten angemessenen Vergütung unserer Arbeit ist.

Als Vertreter der Kampagne der Betreuungsvereine in Niedersachsen begrüßen wir die jetzige Initiative von Bund und Ländern, sich nach nunmehr 14 Jahren der Betreuer und Vormündervergütung anzunehmen, ausdrücklich.

Wir begrüßen den Ansatz einer Vereinfachung des bisherigen Pauschalierungssystems aus Stundensatz und Stundenansätzen nach VBVG hin zu monatsbezogenen Fallpauschalen.

Wir begrüßen den Ansatz, besondere Herausforderungen mit zusätzlichen Erhöhungspauschalen zur berücksichtigen.

Wir stellen aber auch fest, dass der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form von fehlerhaften, teils falschen und insbesondere unzureichenden Grundannahmen ausgeht. 


Auch stellen wir fest, dass die dargestellte Erhöhung von durchschnittlich 17 % in der Breite so nicht ankommen wird bzw. schon im Ansatz zu gering ausfällt.

Insgesamt hinterlässt das im Bundestag jetzt verabschiede Gesetz einschließlich seiner Begründung den Eindruck, dass es vom Ende her, also vom unbedingten Sparwillen der Länder, gedacht ist und alle Berechnungen so geführt wurden, dass eben (nur) dieses Ende erreicht wird.

Wir vermissen in der Grundannahme einen angemessenen Tarif. Nicht nur hinsichtlich der Eingruppierung sondern auch hinsichtlich der Erfahrungsstufe. Das wäre aus unserer Sicht mindestens TVÖD SuE 12/5, eher TVÖD SuE 14/5

Wir vermissen eine Dynamisierung oder, soweit dieses Gesetz tatsächlich eine Übergangsregelung sein soll, eine prozentuale Zulage in den Berechnungen für das erste Jahr, die eine auskömmliche Finanzierung für mindestens 5 Jahre möglich macht. Das bedeutet einen rechnerischen Zuschlag von 5 - 6 statt 2 %.

Wir vermissen eine angemessene Berücksichtigung der Sach- und Overheadkosten, ohne dass diese mit systemwidrigen Annahmen und Milchmädchenrechnungen klein gerechnet werden.

Wir vermissen eine Regelung für anfallende Dolmetscherkosten.

Wir vermissen eine sach- und realitätsgerechte Entwicklung der neuen Pauschalen, die insbesondere auch den vielen nicht vermittelbaren und letztlich dauerhaft professionell zu begleitenden Rechtlich Betreuten gerecht wird.


Wir sind enttäuscht, dass die Expertise aus mehr als 20 Stellungnahmen unterschiedlichster Verbände und Gruppierungen im Gesetzesverfahren keinen Eingang gefunden hat.
Insbesondere die Stellungnahmen von BAGÜS, Landkreistag und Städtetag verdienen unseres Erachtens besondere Beachtung, da sie detailliert die Schwächen des jetzigen Gesetz schon im Entwurf, wie auch die tatsächlichen Notwendigkeiten aufzeigen.


Wir hoffen, dass die Justiz- und FinanzministerInnen der Länder sich den wirklichen Bedarfen und Ideen noch öffnen und zukünftig Verhandlungsbereitschaft für eine wirklich zukunftsfähige Finanzierung der Betreuungsvereine zeigen.


Im Sinne einer gesicherten, weiter qualitativ hochwertigen Arbeit der Betreuungsvereine.


Im Sinne der Menschen, die auf diese hochwertig durchgeführte Unterstützung angewiesen sind.


Im Sinne unserer Mitarbeiter, die es verdienen, dass ihre Arbeit angemessen bezahlt und gewürdigt wird.

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